TC66 Mitglied werden
Mitglied zu werden heißt Matchpartner und Sportfreunde im Verein zu treffen und Teil einer Gemeinschaft zu werden, die mehr teilt, als die Liebe zum Tennis Sport.
Unsere Verwaltungskraft und das Vorstandsteam stehen Euch für Fragen rund um den “TC66” immer gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen:
– Der Verein trägt die BLSV und BTV Gebühren für die Medenrunde im Sommer und im Winter
– Im Winter werden zusätzlich pro Spiel die BTV-Kosten von 22 € für die Jugendmannschaften übernommen
– im Rahmen unseres Jugendförderungskonzeptes bezuschussen wir das Wintertraining der Jugend
– jedes Jahr werden 4 Jugendmannschaften mit einem Medenspieloutfit ausgestattet
Anschrift:
– Tennisclub 1966 Herzogenaurach e. V., Auf der Nutzung 9, 91074 Herzogenaurach
Bitte sendet uns den Mitgliedsantrag ONLINE oder ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Ihr erhaltet dann umgehend eine Bestätigung des Antrages, per E-Mail.
PLATZ- und SPIELORDNUNG „TC66 Herzogenaurach“
Es ist nicht möglich, eine Platz- und Spielordnung so abzufassen, dass sie von allen Mitgliedern als perfekt angesehen wird. Wir bitten daher unsere Mitglieder, sich sportlich und fair zu verhalten. Diese Platz und Spielordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend.
- Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze kann nur der Platzwart oder ein Vorstandsmitglied entscheiden. Beginn und Ende der jährlichen Spielzeit werden von der Vorstandschaft festgesetzt und bekannt gegeben. - Spielberechtigung
Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahre sind voll spielberechtigt. Jedes Mitglied besitzt ein Namensschild, das zur Belegung eines Tennisplatzes für eine Spielstunde berechtigt. Kinder bis 15 Jahre und Gäste können die Plätze von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr benutzen. Falls die Plätze nach 18 Uhr frei sind und die Stunde schon angebrochen ist, darf diese auch zu Ende gespielt werden. An Wochenenden gibt es keine Begrenzung für Altersklasse eine. Mitglieder haben bei voll belegten Plätzen gegenüber Gästen Vorrang.
Gäste dürfen grundsätzlich nur zusammen mit einem Vereinsmitglied spielen. Die Gebühr für jeden Gastspieler beträgt pro Spielstunde 10 €. In der Küche der Hütte ist diese Gebühr vor Spielbeginn zu entrichten. Spielen mit falschem Namensschild, wird mit 1 Monat Spielverbot (Nur das persönliche Schild gilt) - Spielbetrieb
Grundsätzlich ist die Benutzung der Plätze nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen zulässig. Spielzeit, einschließlich Platzpflege, beträgt für das Einzel 60 Minuten, für das Doppel 90 Minuten. Vor Bespielen des Platzes ist er, falls erforderlich, zu beregnen. Vor Ablauf der Spieldauer müssen die Plätze mit den vorhandenen Matten abgezogen werden, und die Linien sind zu fegen. Die Platzbelegung erfolgt durch hängen des Belegungsschildes von Name und Zeit des Spielbeginns in die aushängende Reservierungstafel. Man kann nur unmittelbar vor dem Spiel hängen und nicht vorreservieren. Bei voll belegten Plätzen kann ein Platz im Anschluss an die laufende Spielzeit vorgebucht Bei Eintragung müssen im Einzel beide Spieler, im Doppel mindestens zwei Spieler bis zum Spielbeginn anwesend sein. Bei voller Auslastung der Anlage ist vorrangig Doppel zu spielen, auch wenn für Einzel reserviert wurde. Wird eine eingetragene Spielzeit nicht innerhalb von 5 Minuten nach deren Beginn wahrgenommen, so verfällt das Spielrecht. Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der eingetragenen Spielzeit vorgenommen werden. Dieselben Spieler sind erst wieder nach einer Stunde berechtigt zu buchen.Im Anschluss muss man das Schild wieder abhängen. Medenspiele, vom Vorstand oder Sportwart beschlossene Turniere oder Training haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekannt zu geben. Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern oder den Erziehungsberechtigten. - Wer am Abend als letzter die Anlage verlässt, hat die Aufgabe
Die Tür zu den Plätzen abzuschließen. In der Hütte die Türen und Fenster zu schließen und alle Lichter zu löschen - Haftung
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.