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Vollmitgliedschaft

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Vertragsbedingungen
Zur Einstufung in die jeweilige Beitragsart muss das entsprechende Alter zu Beginn des Kalenderjahres bereits erreicht sein. Das Überschreiten einer Altersgrenze löst automatisch die entsprechende Beitragsanpassung aus. Der Status des vergünstigten Beitrages „Azubi/Schüler/Student ab 16 Jahre“ ist dem TC 66 durch entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres vorzulegen. Ansonsten kommt der Beitrag für erwachsene Mitglieder zum Ansatz. Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Anteilige Rückerstattungen z.B. wegen eines Umzuges während des Jahres sind ausgeschlossen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Kalenderjahresende möglich und muss bis zum 30.11. dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung. Bei einem Neueintritt nach dem 30. Juli eines Jahres ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr um 50 %.

* Arbeitsdienstbeitrag
Der Arbeitsdienst gilt für alle aktiven Mitglieder zwischen vollendetem 16. und 70. Lebensjahr. Insgesamt sind pro Kalenderjahr Arbeitsstunden laut Abstimmungsliste zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird der Arbeitsdienstbeitrag jeweils Mitte Dezember abgebucht. Die im Laufe des Jahres geleisteten Arbeitsstunden müssen per Formular dem Verein zugehen und werden dann entsprechend im Buchungssystem zur Entlastung eingetragen. Das Formular muss auf der Internetseite des TC66 heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Neumitglieder im 1. Beitragsjahr, TC66 & Förderverein Vorstände, Jugendwart, Kassenprüfer, Ehrenbeisitzer, Passive Mitglieder, Vergnügungswart, Pressewart und Mannschaftsführer. Möglichkeiten zur Ableistung des Arbeitsdienstes werden durch den Verein per Aushang im Clubheim, Veröffentlichung auf unserer Homepage oder entsprechende Information per E-Mail bekannt gegeben.
Es obliegt den Mitgliedern, sich selbst um die Anmeldung und die Teilnahme an den angebotenen Arbeitsdiensteinsätzen zu kümmern

ausschließlich zum Tennisspielen in der Tennishalle des TC66 in Verbindung mit der Buchung von Hallenstunden.

Zur Einstufung in die jeweilige Beitragsart muss das entsprechende Alter zu Beginn des Kalenderjahres bereits erreicht sein. Das Überschreiten einer Altersgrenze löst automatisch die entsprechende Beitragsanpassung aus. Der Status des vergünstigten Beitrages „Azubi/Schüler/Student ab 16 Jahre“ ist dem TC 66 durch entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres vorzulegen. Ansonsten kommt der Beitrag für erwachsene Mitglieder zum Ansatz. Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Anteilige Rückerstattungen z.B. wegen eines Umzuges während des Jahres sind ausgeschlossen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Kalenderjahresende möglich und muss bis zum 30.11. dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung. Bei einem Neueintritt nach dem 30. Juli eines Jahres ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr um 50 %.

* Arbeitsdienstbeitrag
Der Arbeitsdienst gilt für alle aktiven Mitglieder zwischen vollendetem 16. und 70. Lebensjahr. Insgesamt sind pro Kalenderjahr Arbeitsstunden laut Abstimmungsliste zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird der Arbeitsdienstbeitrag jeweils Mitte Dezember abgebucht. Die im Laufe des Jahres geleisteten Arbeitsstunden müssen per Formular dem Verein zugehen und werden dann entsprechend im Buchungssystem zur Entlastung eingetragen. Das Formular muss auf der Internetseite des TC66 heruntergeladen oder online ausgefüllt werden. Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Neumitglieder im 1. Beitragsjahr, TC66 & Förderverein Vorstände, Jugendwart, Kassenprüfer, Ehrenbeisitzer, Passive Mitglieder, Vergnügungswart, Pressewart und Mannschaftsführer. Möglichkeiten zur Ableistung des Arbeitsdienstes werden durch den Verein per Aushang im Clubheim, Veröffentlichung auf unserer Homepage oder entsprechende Information per E-Mail bekannt gegeben.
Es obliegt den Mitgliedern, sich selbst um die Anmeldung und die Teilnahme an den angebotenen Arbeitsdiensteinsätzen zu kümmern

wie bereits mehrfach erläutert ist unsere Anlage eine öffentlich bezuschusste Anlage, welche hauptsächlich durch Mitglieder des Vereins genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund können Hallenstunden nur von Mitgliedern gebucht werden, d.h. um eine Hallenstunde spielen zu können, braucht es ein ordentliches Mitglied.

Beispiel: 4 Spieler spielen Doppel
“NUR EIN TC66 Mitglied” spielt pro Platz und Stunde mit und bucht den Hallenplatz

Zukünftig wünschen wir uns natürlich, dass alle Personen, die in unserer Halle spielen, auch Mitglied sind. Im vorherigen Beispiel würde dies bedeuten, dass nicht ein Mitglied die Halle bucht und drei Nichtmitglieder spielen, sondern sich vier Mitglieder auf dem Platz befinden. Warum? Unser Verein lebt von den Mitgliedern! Um es für alle einfacher zu machen, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir zwei Arten der Mitgliedschaft haben, die Vollmitgliedschaft und die ermäßigte Mitgliedschaft.
Die ermäßigte Mitgliedschaft berechtigt nur zum Spielen in der Halle und beträgt 50% der Vollmitgliedschaft. Es ist selbstredend, dass bei der Vergabe von Hallenstunden und Verlängerung von Hallenabonnements Vollmitglieder Vorrang vor ermäßigten Mitgliedern haben.

Wir bieten die modernste Halle in Bayern zum vergleichbaren Preis an.