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Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen in den BTV-Wettspielbestimmungen ab Sommer 2019

Die vier wichtigsten Änderungen in den BTV-Wettspielbestimmungen – vorgestellt vom neuen BTV-Sportwart Christian Wenning

§ 15 Meldung in mehreren Altersklassen und  § 16 A Spielgemeinschaften/Spielen in zwei Vereinen

Erwachsene können ab der Sommersaison 2019 in zwei Vereinen in unterschiedlichen Altersklassen gemeldet und beliebig oft eingesetzt werden. Im zweiten Verein allerdings nur im Rahmen einer Spielgemeinschaft.

So kann z.B. ein 30-jähriger Mann im Verein A in der AK H00 (Herren) und im Verein B in der AK H30 (Herren 30) oder umgekehrt gemeldet und unbegrenzt oft eingesetzt werden.

Erhalten bleiben die bisherigen Möglichkeiten, dass ein Erwachsener in seinem eigenen Verein in bis zu zwei Altersklassen gemeldet und beliebig oft eingesetzt werden darf. Ebenfalls bleibt bestehen, dass ein Erwachsener, wenn er im eigenen Verein in keiner Altersklasse gemeldet ist, im Rahmen einer Spielgemeinschaft bei einem (1) anderen Verein auch in bis zu zwei Altersklassen gemeldet und unbegrenzt oft eingesetzt werden kann.

Auch für das Melden in Jugendaltersklassen hat diese Änderung eine weitere Spielmöglichkeit ergeben. Bisher konnte ein Jugendlicher in Jugendaltersklassen entweder nur im Verein A oder im Verein B spielen. Nun kann er aber in Jugendaltersklassen in zwei verschiedenen Vereinen gemeldet werden, allerdings nur in unterschiedlichen Altersklassen.

Machen wir ein Beispiel für die Meldung mit einem 13-jährigen Jungen im Jugendbereich: Im Verein A kann er in der U14 und U16 sowie im Verein B in der U18 oder im Verein A in der U16 und im Verein B in der U14 und U18 usw. gemeldet werden. Zudem kann er im Verein A oder im Verein B bei den Herren gemeldet und unbegrenzt oft eingesetzt werden.

Wichtig: Bei der Planung der namentlichen Meldungen pro Altersklasse kann immer nur mit einem Verein eine Spielgemeinschaft gebildet werden kann. Dies gilt für den Jugendbereich und den Erwachsenenbereich. Einsätze von Spielern in einer Spielgemeinschaft sind nun auch in Landes- und Bayernligen erlaubt – dies war bisher nicht der Fall.

§ 12 Meldetermin/Nachmeldungen

Nachmeldungen bei der namentlichen Mannschaftsmeldung sind bis einschließlich 10.04. eines Jahres im Jugend- und Erwachsenenbereich möglich. Dies gilt von der Kreisklasse bis zur Bayernliga. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Nachmeldung die Person nicht schon in einer anderen namentlichen Mannschaftmeldung innerhalb Deutschlands gemeldet ist.

Voraussetzung für die Meldung in Erwachsenen-Altersklassen: Die nachzumeldende Person, egal ob Jugendlicher oder Erwachsener, muss spätestens zum 15.03. des jeweiligen Jahres als Mitglied im nachmeldenden Verein geführt werden.

Soll eine Person im Rahmen einer Spielgemeinschaft nachgemeldet werden, so ist entscheidend, ob sie im Verein, der die Spiellizenz besitzt, spätestens bis zum 15.03. als Mitglied im BTV-Portal angelegt war. War sie das nicht, kann keine Nachmeldung erfolgen.

Falls die nachzumeldende Person noch keine Spiellizenz besitzen sollte, wird diese automatisch durch die Nachmeldung durch die BTV-Geschäftsstelle ausgestellt. Pro Nachmeldung im Jugendbereich wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € und pro Nachmeldung im Erwachsenenbereich von 50,- € dem nachmeldenden Verein berechnet.

§ 4 Spieltermine

Durch die Änderung in § 4 Ziffer 1 können Nachholwettspiele nun auch in den Monaten August und September durchgeführt werden. Dies ermöglicht den Terminplanern in den Bezirken und im Verband die reguläre Ansetzung von Wettspielen bis Ende Juli. Unter Berücksichtigung, dass das letzte Wochenende der Pfingstferien zukünftig weitgehend als Spieltag „beplant“ wird, versprechen sich der BTV und seine Bezirke eine Entzerrung der Punktspielrunde. 

§ 19 Zählweise

Für die U12 kommt ab der Sommersaison 2019 in allen Ligen/Klassen bei der Zählweise im ersten und zweiten Satz die „No-Ad“-Regelung zum Tragen. Diese Regelung bedeutet, dass immer beim Spielstand „Einstand“ (40:40) der Rückschläger entscheidet, auf welche Seite der Aufschläger aufzuschlagen hat. Der anschließende Ballwechsel entscheidet dann über den Gewinn dieses Spiels. Die Anwendung der „NoAd“-Regelung hat keinen negativen Einfluss auf die LK- und Ranglisten-Wertung.