+49 (176) 73501568 info@tc66.de
Hallenöffnung bis auf Weiteres nicht erlaubt!

Hallenöffnung bis auf Weiteres nicht erlaubt!

 

Liebe Funktionärinnen und Funktionäre der Tennisvereine in Bayern!

(19.03.2021) Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden gestern darüber informiert, dass das Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte durch die regionalen Behörden wegen der instabilen Infektionslage nicht erteilt wird.
Dementsprechend kommt der 4. Öffnungsschritt gemäß unseres Stufenplans für den Tennissport in Bayern bis auf Weiteres nicht zum Tragen!
Davon ist insbesondere die Öffnung des Tennissports in der Halle betroffen. Gemäß der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war ursprünglich die Hallenöffnung ab kommendem Montag, dem 22. März, ins Auge gefasst worden.
Somit ist in Ihrer Region weiterhin der aktuelle, an der jeweiligen Inzidenz ausgerichtete Status gültig – also Öffnungsschritt 2 oder Öffnungsschritt 3.
Es tut uns sehr leid, Ihnen zum Wochenende keine bessere Nachricht übermitteln zu können. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie umgehend informieren.

Ihr Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
PS: Den Stufenplan, die Hygieneverordnungen und alle weiteren Informationen zu den Corona-Maßnahmen im BTV finden Sie stets >>hier im BTV-Portal.

TC Herzogenaurach – Hallenöffnung ab 22.3 möglich!

Liebe Mitglieder,

wie viele von Euch sicherlich schon mitbekommen haben gibt es teilweise die langersehnte Perspektive, dass wir wieder unseren Tennisbetrieb aufnehmen können.

So wurde vom BTV ein entsprechender Stufenplan veröffentlicht ( >>BTV-Stufenplan), der mit dem dritten Öffnungsschritt am 8ten März den Spielbetrieb auf Außenanlagen unter gewissen Rahmenbedingungen zulässt.

Leider ändern sich für die Halle täglich die Rahmenbedingungen.

Dies ist für uns als Verein zwar nicht direkt von Relevanz führt aber mit einem zeitlichen Abstand von 14 Tagen (nicht vor dem 22ten März) auch zu Öffnungsmöglichkeiten unserer Halle.

Da aus unserer Sicht ein tagesaktueller Corona Schnelltest für alle Spieler nicht praktikabel sichergestellt werden kann (Erforderlich bei einem RKI Wert von 50-100) bedeutet dies, dass wir dann unsere Halle bei einem RKI Wert von unter 50 öffnen könnten. Damit würde an solchen Tagen auch unser normaler Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen entsprechend der ursprünglichen Planung wieder durchgeführt.

Den für unser Entscheidung relevanten RKI Wert findet ihr unter: Aktueller Inzidenzwert zum abrufen
Parallel sind wir auch mit Hochdruck dabei unsere Außenplätze instand zu setzen.

Die ersten Arbeitseinsätze, bei denen der eine oder andere von Euch auch schon aktiv ist, laufen schon, aber wie Ihr ja alle wisst ist es bei dieser Tätigkeit neben dem Engagement der Mitglieder das Wetter letztendlich der entscheidende Faktor.

Wir werden Euch natürlich sofort informieren, wenn es relevante BTV Änderungen gibt.

Lasst uns die Daumen drücken, dass zum einen der RKI Wert unter der kritischen Marke von 50 einpendelt und zum einen das Wetter der kommenden Wochen einen baldigen Betrieb unserer Außenanlage zulässt.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstandsteam

CORONA-UPDATE 12.03.

CORONA-UPDATE 12.03.

(12.03.2021) Nach den jüngsten Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der daran anschließenden Vorlage der >>12. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung, dürfen die Tennisplätze im Freien seitdem 08.03.2021 wieder geöffnet werden. Eine Öffnungsperspektive für die Tennishallen in Bayern gibt es leider erst für den 22. März 2021.

Im >>BTV-Stufenplan vom 12 März 2021 (NEU!) ist das Szenario zur Öffnung des Tennissports in Abhängigkeit zu den jeweils aktuellen Inzidenzwerten festgehalten.

Die Corona-Tests sind für den Tennissport als kontaktfreie Sportart im Öffnungsschritt 4 nur in der Halle notwendig. Wie die Kontrolle der Tests ablaufen soll, ist leider noch nicht geklärt. Sobald es hierzu Informationen seitens der Bayerischen Staatsregierung gibt, leiten wir diese umgehend weiter. Eine weitere Änderung ist, dass der Trainer zusätzlich zu den laut Kontaktbeschränkung festgelegten Personen erlaubt ist, wenn er nicht am Sportgeschehen teilnimmt.

Sie finden im Downloadcenter weiter unten auf dieser Seite den BTV-Stufenplan und die Hygiene- und Verhaltensregeln, die genau beschreiben, was Spieler, Vereine und Verantwortliche von Tennisanlagen bei der Ausübung des Tennissports bzw. beim Betreiben der Anlagen beachten müssen.

Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, je nach regionalen Infektionszahlen die Spiel- und Trainingsmöglichkeiten zu kommunizieren. Die stets aktuellen Infektionszahlen für Bayern sehen Sie anschaulich auf dieser >>Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit.

Für weitere Details beachten Sie bitte die FAQs der Bayerischen Staatsregierung für den Bereich “Sport”.