+49 (176) 73501568 info@tc66.de
Hallenöffnung bis auf Weiteres nicht erlaubt!

Hallenöffnung bis auf Weiteres nicht erlaubt!

 

Liebe Funktionärinnen und Funktionäre der Tennisvereine in Bayern!

(19.03.2021) Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden gestern darüber informiert, dass das Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte durch die regionalen Behörden wegen der instabilen Infektionslage nicht erteilt wird.
Dementsprechend kommt der 4. Öffnungsschritt gemäß unseres Stufenplans für den Tennissport in Bayern bis auf Weiteres nicht zum Tragen!
Davon ist insbesondere die Öffnung des Tennissports in der Halle betroffen. Gemäß der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war ursprünglich die Hallenöffnung ab kommendem Montag, dem 22. März, ins Auge gefasst worden.
Somit ist in Ihrer Region weiterhin der aktuelle, an der jeweiligen Inzidenz ausgerichtete Status gültig – also Öffnungsschritt 2 oder Öffnungsschritt 3.
Es tut uns sehr leid, Ihnen zum Wochenende keine bessere Nachricht übermitteln zu können. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir Sie umgehend informieren.

Ihr Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
PS: Den Stufenplan, die Hygieneverordnungen und alle weiteren Informationen zu den Corona-Maßnahmen im BTV finden Sie stets >>hier im BTV-Portal.